Psychische Gefährdungsbeurteilung PGB

Aufwand

DokumentationDer Ablauf der psychischen Gefährdungs-Beurteilung muss für Sie als Arbeitgeber nicht zwangsläufig einen großen Aufwand bedeuten. Mit der richtigen Vorgehensweise, der Abstimmung der einzelnen Abläufe und einer professionellen Begleitung ist oft schon schnell und einfach nicht nur dem Gesetz Genüge getan, sondern auch ein echter Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erreicht worden. Sie finden daher auf den nachfolgenden Seiten eine genaue Beschreibung des Ablaufs, damit Sie schnell und effizient zu einem Ergebnis kommen.

Insgesamt lässt sich aber sagen: Der größte Aufwand ist die Beschaffung / Ermittlung von Kennzahlen, die für die Entscheidung die Basis stellen. Liegen die Kennzahlen vor, kann unter Umständen schon allein damit die psychische Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen werden. Müssen detaillierte Untersuchungen, aufgrund der Kennzahlen, vorgenommen werden, so sind diese auch oft binnen eines Tages umsetzbar.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Notwendig ist eine schriftliche und fälschungssichere Dokumentation! Diese umfasst drei Bereiche:

  • Die Übersicht über die Kennzahlen, die in den Abteilungen / Untereinheiten von Ihnen als Entscheidungsbasis ermittelt wurden,
  • die eventuell untersuchten Arbeitsplatztypen (Ergebnisse Interview, Mitarbeiterbefragung) und
  • die eventuell angeordneten Maßnahmen – mit der Nachkontrolle.

Das alles erhalten Sie vollkommen übersichtlich von uns zusammengestellt, denn letztendlich ergeben sich daraus ja auch die Arbeitsanweisungen und die Umsetzung der Maßnahmen. Damit das Ganze auch möglichst reibungsfrei funktioniert, fassen wir die Dokumente in einem Gesamtsystem für Sie so zusammen, dass Sie selbst oder Ihre Arbeitnehmer damit auch eigenständig weiterarbeiten können.

Musterblätter einer Dokumentation (zum Vergrößern bitte anklicken)

Doku Seite 1

Doku Seite 2

Wichtig ist dabei auch die Archivierung der Vorgänge. Aus diesem Grund bleiben Ihre Kennzahlen und die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung in unserer Datenbank gespeichert. Dabei orientieren wir uns streng am Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetz. Gleichzeitig und im Rahmen dieser Zulässigkeit erhält die Gewerbeaufsicht von uns eine allgemeine und nur pauschale Information, dass Sie als Arbeitgeber den gesetzlichen Anspruch erfüllt haben, damit Ihnen unnötige Nachfragen und Kontrollen erspart werden.

Nach Abschluss der psychischen Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie zusätzlich neben der Dokumentation ein Zertifikat und Aufkleber mit dem Zertifikats-Logo für Ihre Werbung.

Aufkleber mit dem Zertifikats-Logo
für Ihre Werbung:

Anerkannter psychischer Arbeitsschutz

Hier finden Sie unser Impressum und die Datenschutzerklärung