Psychische Gefährdungsbeurteilung PGB

Maßnahmen

Neben der Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung verlangt der Gesetzgeber auch die Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Diese müssen dokumentiert und auf Wunsch der Gewerbeaufsicht vorgelegt werden. Auch das Haftungsrisiko läßt sich reduzieren, wenn Maßnahmen nachgewiesen werden. Dazu zählen:

  • die Organisation und Abhaltung von geeigneten Workshops für Mitarbeiter
  • die Veranstaltung von Balancetagen mit Vorträgen und Workshops
  • die Optimierung von Verfahrensanweisungen und Regelungen
  • die Dokumentation von Anordnungen und Abläufen
  • die Optimierung von Abläufen und Strukturen

Die Maßnahmen können durch regionale Balance-Helpcenter und Balance-Lotsen sehr effizient und professionell umgesetzt werden.

 

Beispiel-Maßnahme: KURS-Veränderung, bzw. KURS-Stabilisierung

KURS VeränderungDiese von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Maßnahme hilft Betroffenen, eigene Lebenskrisen, Stress, Erschöpfung und Ermüdung durch die Kombination von psychologischem Wissen, einfachen Entspannungsübungen und ausdauernden Sport-Techniken wieder selbst in den Griff zu bekommen.

Das Ziel ist es, wieder selbst die Initiative zu ergreifen, selbst Ziele zu planen und dabei selbst für die Achtsamkeit für sich selbst anzuwenden. Der Kurs kann dazu als Abendmaßnahme (12 Termine), Kompaktmaßnahme (Bildungs-Urlaub, 5 Tage) und Tagesmaßnahme (beim Arbeitgeber, 6 Termine) realisiert werden.

Sie finden die komplette Kurs-Beschreibung, wenn Sie auf das Bild oder hier klicken.

 

Ihre Investitionen in die psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung findet bei Ihnen vor Ort statt. Nach der Ermittlung der Abteilungen werden diese zu Bereichen und dann zu Arbeitsplatztypen zusammengefasst (s.o.). Grundsätzlich entscheiden Sie als Auftraggeber über die zu untersuchenden Bereiche. Aus diesen Bereichen heraus wird dann gemeinsam mit Ihnen festgelegt, welche Arbeitsplatztypen genauer betrachtet werden sollten.

Die Grundkosten beinhalten einen zu untersuchenden Arbeitsplatztyp. Weitere mögliche Arbeitsplatztypen werden extra berechnet und können auch während der Beurteilung noch aufgenommen werden.

Ihre Investitionen in den Arbeitsschutz: Details

Die Grundinvestitionen orientieren sich an Ihrer Mitarbeiteranzahl und beinhalten schon einen Arbeitsplatztyp. Aufgrund Ihrer Anzahl der Abteilungen, Ihrer Branche erhalten Sie von uns auf Anfrage einen Festpreis. Im Idealfall werden dann bei der Ermittlung der Kennzahlen keine offensichtliche psychische Auffälligkeiten festgestellt, es erfolgt dann auch keine weitere Untersuchung und es sind dann auch keine weiteren Investitionen mehr notwendig.

Jeder zusätzlicher Arbeitsplatztyp, der aufgrund auffälliger Kennzahlen und Ihrer Entscheidung untersucht werden soll, wird Ihnen separat in Rechnung gestellt. Auch hierzu erhalten Sie von uns gerne auf Anfrage einen Festpreis.

Weitere Informationen

Die Grundkosten nebst Reisekosten werden vor der Leistungserbringung in Rechnung gestellt und müssen 10 Arbeitstage vor dem Termin bei uns eingegangen sein. Alle weiteren Kosten werden 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Sonstige Leistungen außerhalb dieses Angebotes werden nach (Zeit-)Aufwand auf Basis des jeweils gültigen Honorarverzeichnisses abgerechnet. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Terminabsage 48 Stunden vor dem Zeitpunkt erfolgt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 %.

Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

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